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Der Notlagentarif (PKV) ist einer der sogenannten Sozialtarife in der privaten Krankenversicherung. Er soll es für Privatversicherte in einer finanziellen Notlage leichter machen, Beiträge zu zahlen und gegebenenfalls Beitragsschulden zu tilgen.
Gilt der Notlagentarif dauerhaft?
Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland ist eine besondere Regelung für Versicherte, die finanzielle Schwierigkeiten haben und ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Er soll sicherstellen, dass sie trotz finanzieller Notlage einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz erhalten.
Aber gilt dieser Notlagentarif dauerhaft? Die Antwort ist prinzipiell Ja, aber mit einigen wichtigen Vorbehalten. Solange der Versicherte seine Beiträge nicht vollständig zahlen kann und seine finanzielle Situation sich nicht verbessert, kann er im Notlagentarif bleiben. Allerdings ist dieser Tarif auf die notwendige medizinische Versorgung beschränkt und bietet nicht den gleichen Umfang an Leistungen wie der ursprüngliche Tarif.
Nehmen wir als Beispiel einen freiberuflichen Grafikdesigner, der aufgrund einer schweren Krankheit mehrere Monate nicht arbeiten kann und in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Er kann seine Beiträge zur PKV nicht mehr vollständig zahlen. In diesem Fall kann er in den Notlagentarif wechseln, der einen grundlegenden Schutz bietet, einschließlich der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie der Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Solange seine finanzielle Situation sich nicht verbessert, kann er in diesem Tarif bleiben.
Allerdings endet der Notlagentarif, wenn sich die finanzielle Situation des Versicherten verbessert und er in der Lage ist, seine Beiträge wieder vollständig zu zahlen. In unserem Beispiel würde das bedeuten, dass der Grafikdesigner, sobald er wieder gesund ist und arbeiten kann, seine Beiträge zur PKV wieder vollständig zahlen muss und aus dem Notlagentarif ausscheidet.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Wechsel in den Notlagentarif und die Rückkehr in den normalen Tarif nicht immer nahtlos verlaufen. Es kann finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere wenn es um die Beitragsrückstände geht. Daher ist es ratsam, sich bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig mit der PKV in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.
Folgende Leistungen sind in der Regel im Notlagentarif enthalten:
Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände: Der Notlagentarif deckt die Behandlungskosten für akute Krankheiten und Schmerzzustände. Das bedeutet, dass notwendige Arztbesuche, Untersuchungen und Behandlungen erstattet werden.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln: Im Notlagentarif sind auch die Kosten für notwendige Medikamente, Verbände und medizinische Hilfsmittel, wie beispielsweise Krücken oder Rollstühle, abgedeckt.
Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen: Schwangere Frauen erhalten im Notlagentarif weiterhin alle notwendigen Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, die Geburt selbst und die Nachsorge.
Dabei ist zu beachten, dass der Notlagentarif nicht die gleichen Leistungen bietet wie der ursprüngliche Tarif in der PKV. Vorsorgeuntersuchungen (mit Ausnahme der Schwangerschafts-Vorsorge), zahnmedizinische Leistungen, Reha-Maßnahmen oder der Krankenhaus-Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer sind in der Regel nicht enthalten. Bei Fragen zu den genauen Leistungen im Notlagentarif sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenversicherung wenden.
Was sind die Nachteile im Notlagentarif?
Eingeschränkte Leistungen: Für Privatversicherte im Notlagentarif führen die reduzierten Beitragszahlungen auch zu reduzierten Leistungen. Er deckt nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln und die Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen ab. Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Reha-Maßnahmen oder Zahnersatz sind in der Regel nicht abgedeckt.
Keine Altersrückstellungen: Neben den oben genannten Nachteilen des Notlagen-Tarifs müssen Privatpatienten auch beachten, dass die sogenannten Altersrückstellungen nicht aufgebaut werden. Um die finanzielle Vorsorge für das Alter nicht zu gefährden, ist daher eine schnelle Rückkehr in den Normaltarif der PKV ratsam.
Beitragsrückstände: Wenn Sie in den Notlagentarif wechseln, werden Ihre Beitragsrückstände nicht erlassen. Sie müssen diese Schulden weiterhin abbezahlen, selbst wenn Sie sich im Notlagentarif befinden. In einigen Fällen können zusätzlich Verzugszinsen anfallen.
Rückkehr in den Normaltarif: Wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert und Sie in der Lage sind, Ihre Prämien wieder vollständig zu zahlen, können Sie aus dem Notlagentarif ausscheiden und in Ihren Normaltarif zurückkehren. Allerdings kann der Übergang von dem Notlagentarif in den Normaltarif kompliziert sein, insbesondere wenn es um die Begleichung von Beitragsrückständen geht.
Fazit
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Notlagentarif ein Notfallmechanismus ist, der dazu gedacht ist, Menschen in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten einen grundlegenden Krankenversicherungsschutz zu bieten. Er sollte nicht als Dauerlösung betrachtet werden. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Prämien zu bezahlen, sollten Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen und nach möglichen Lösungen suchen.
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