Altersrückstellung (PKV)
Die Altersrückstellung oder Alterungsrückstellung dient dem systematischen Vorsorgeprinzip der privaten Krankenversicherer. Dabei müssen durch die Beitragszahlungen junger Versicherungsnehmer:innen entsprechende Rücklagen gebildet werden, um die Kosten für Gesundheitsleistungen im Alter decken zu können.
Inhaltsverzeichnis:
Kann man Alterungsrückstellungen mitnehmen?
Juristen gehen davon aus, dass die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung Eigentum der Versicherten sind und objektiv der verfassungsrechtlichen Garantie des Privateigentums nach Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz unterliegen.
Während Sie bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens Ihre Alterungsrückstellungen vollständig mitnehmen können, müssen Sie trotzdem damit rechnen, dass bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen zumindest ein Teil Ihrer Rückstellungen verloren geht.
Wie wirken sich die Altersrückstellungen aus?
Altersrückstellungen werden auf den monatlichen Beitrag der PKV aufgeschlagen und erhöhen somit die Versicherungsprämie. Je länger der Versicherungsnehmer in die private Krankenversicherung einzahlt, desto höher sind die Alterungsrückstellungen.
Siehe auch: Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Welche Höhe erreicht die Altersrückstellung?
Die in jüngeren Jahren anfallende Mehrprämie wird verzinslich in der sogenannten Altersrückstellung angelegt. Sind in späteren Lebensjahren die tatsächlichen Ausgaben für Gesundheitsleistungen höher als der Beitrag, wird die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen der Versichertengemeinschaft finanziert.
Das Alter, in dem die Altersrückstellungen abgebaut werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab.